
Der Masterstudiengang "Medizinrecht" bietet einen umfassenden Erwerb von Kenntnissen auf dem Gebiet des Medizinrechts, das neben den versicherungsrechtlichen Aspekten auch arbeits- und steuerrechtliche sowie ökonomische Disziplinen umfasst.
Der Masterstudiengang erweitert und vertieft anwendungsorientiert Wissen und Kompetenzen und zeichnet sich außerdem durch Praxisnähe aus. In Zusammenarbeit mit Experten aus Wissenschaft und Praxis erschließen sich den Studierenden entsprechende berufliche Perspektiven. Die Teilnehmer werden durch dieses Angebot in die Lage versetzt, die Methoden und Instrumente so zu beherrschen und anzuwenden, dass sie in einer Führungsposition tätig werden können.
Die aus der Praxis stammenden Dozenten verfügen über regelmäßige Vortrags- und Publikationstätigkeiten. Aber auch bei den Dozenten aus Wissenschaft und Forschung ist der Praxisbezug durch deren nebenberufliche Betätigung als Gutachter und Berater gewährleistet.

Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, Mediziner und Pharmazeuten.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, ihre Kenntnisse des Medizinrechts zu vertiefen, seine Zusammenhänge und Entwicklungsdynamik zu verstehen und die Methoden und Instrumente so zu beherrschen, dass sie in Versicherungen, pharmazeutischen und sonstigen Unternehmen, Ministerien und Verbänden, Institutionen des Gesundheitssystems, Kliniken sowie in national oder international agierenden Anwaltskanzleien medizinrechtlicher Ausrichtung Führungsverantwortung übernehmen können.
Angesprochen sind vor allem Berufserfahrene. Der Studiengang eignet sich aber auch für junge Absolventen und Berufseinsteiger sowie für Referendare, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten.
Der Studiengang steht selbstverständlich auch ausländischen Juristen, Ökonomen, Medizinern und Pharmazeuten offen, die über einen vergleichbaren Hochschulabschluss und über gute Deutschkenntnisse verfügen.
Rechtsanwälte haben zudem den zusätzlichen Vorteil, dass sie mit der Teilnahme am Studiengang gleichzeitig auch die theoretischen Kenntnisse für die Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung abdecken.